Verwendungsverbot des Kältemittels R22


Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von R22 verboten, wir empfehlen daher dringend die Umstellung auf Alternativkältemittel durchzuführen.

Seit dem 01.01.2010 ist das Kältemittel R22 laut EG Verordnung 2037/2000 nur noch als Recyclingware zugelassen. Ab dem 01.01.2015 darf es aufgrund seines hohen Treibhauspotentials  gar nicht mehr eingesetzt werden. Es ist zwar möglich eine Anlage über den 01.01.2015 hinaus mit R22 zu betreiben, es darf jedoch nicht mehr in den Kältemittelkreislauf eingegriffen und dieses Kältemittel darf auch nicht mehr nachgefüllt werden.

Die Umstellung ist zeitaufwändig, da technische Eingriffe in das System nötig sind. Im Reparaturfall ist eine schnelle Umstellung auf ein anderes Kältemittel in der Regel nicht möglich! 

Wir empfehlen daher dringend, Ihre Kälte-Klimaanlagen mit diesem Kältemittel, schnellst möglich auf ozonunschädliche Kältemittel-Alternativen umzustellen, oder bei Altanlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer bald erreicht haben, durch eine  Anlage zu ersetzen, die aufgrund neuester Technik nicht nur ozonfreundlich betrieben wird, sondern auch wirtschaftlicher und energiesparender arbeitet.